Stretchlimousine Mieten Vermietung Bern

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stretchlimousine Mieten Vermietung Schweiz...

 

 

AGB von: www.stretchlimousine-vermietung-mieten.ch 

Die nachfolgenden AGB sind mit Stand Februar 2012 gültig.




1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen www.stretchlimousine-vermietung-mieten.ch und ihren Vertragspartnern [Kunden]. 

    Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.


2. Der Vertrag oder die Verträge www.stretchlimousine-vermietung-mieten.ch und ihren Kunden entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes, eines schriftlichen
    Vertrages, durch mündliche Erklärung, Bestätigung durch E-Mail, SMS, definitive Reservierung durch Mail, SMS durch den Mieter.

     Aufnahmen aller Art ist für schulungszwecke und für interne zwecke möglich und zum Schutz von missbrauch und Bleiweiß Material möglich.



3. Ein Rücktritt vom Vertrag, von der Buchung durch den Kunden ist möglich, jedoch werden nach Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal  CHF
   100.00. Rücktritt bis 70 Tage vor dem Mietdatum: zusätzlich 25 % des vereinbarten  Mietpreises. Rücktritt bis 60 Tage vor dem Mietdatum zusätzlich 40% de vereinbarten
   Mietpreises, Rücktritt bis 7. Tage vor dem Mietdatum: zusätzlich 100 % des vereinbarten Mietpreises.

   Bei Krankheit oder Unfall des Mieters, wird einen Gutscheinausgestellt im Wert der gebuchten Option zugestellt.  Der Mieter ist Verpflichtet innert 3 bis 4 Tagen den
   Gutschein über E-Banking zu begleichen. Der Mieter hat auf Verlangen des Mieters ein Arztzeugnis vorzuweisen. Es werde keine Vorauszahlungen oder Gutscheine  
   zurückerstattet bei Absagen des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich einen neuen Termin mit dem Vermieter zu vereinbaren.

   Gutscheine sind ab. Ausstelldatum  5. Jahr Gültig.



  Ein Rücktritt seitens Vermieter ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko
  trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz des Autos und des Materials zum Rücktritt durch den Vermieter kommen.
  Fällt das Auto infolge Unfall, Verlust oder höherer Gewalt (im Sinne der genannten Gründe) aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder
  Ausfallansprüche möglich. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch einen neuen Termin zu gewähren. Es werden keine Anzahlungen zurückgezahlt.

4. Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. CHF 50.00 oder nach Aufwand verrechnet. 

5. Reglungen der Gutscheine. Sollte das gewünschte Auto an Ihren Wunschdatum nicht verfügbar sein wegen Reparaturen, Defekt, Verkauf. So steht Ihnen ein anders Auto
    von www.stretchlimousine-vermietung-mieten.ch  zur Verfügung, welches verfügbar ist. Das kann auch eine andere Auto Marke sein! Gutscheine werden nicht in
    Bar zurückbezahlt. Alternativ kann das aus den genannten Gründen nicht verfügbare Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt reserviert werden.

6. Wird das Auto beschädigt duch flüssigkeit oder zigaretten etc, werden alle Kosten dem Mieter/Kunden in Rechnung gestellt.


7. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters wenn es über 100km geht nach Absprache.

8. Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Der Gerichtsstand ist Luzern.

13. Auf Wunsche stellen wir Ihnen einen Kostenlosen Parkplatz zur Verfügung. Fragen Sie uns an.  


Adresse: Stretchlimousine Service, Oberhof 2, 6014 Luzern Tel. 079 350 34 34

Stretchlimousine Mieten Vermietung Basel
Stretchlimousine Service Mieten Vermietung Zürich Bern Basel Luzern Thun Winterthur St Gallen Aarau usw.